Inhaltliche Ausbildungskriterien
für vom ÖDS anerkannte Schulen.

Hintergrund

Shiatsu hat seinen Ursprung in fernöstlichen Heilmethoden, die auf der Vorstellung einer allen Lebewesen innewohnenden, dynamischen Lebensenergie gründen. Diese wird in China Qi und in Japan Ki genannt. Zudem ist Shiatsu von westlichen Gesundheitskonzepten beeinflusst, die sich ebenfalls an einer ganzheitlichen Betrachtung des Menschen orientieren.


Gesundheit und Wohlbefinden eines Menschen, der als untrennbare Einheit von Körper, Seele und Geist betrachtet wird, sind Zustände harmonisch-dynamischer Ausgewogenheit und zeigen sich, traditionell betrachtet, in einem gleichmäßigen Fließen und einer ausgeglichenen Verteilung der Energie in den Meridianen und im gesamten Organismus.


Basierend auf dem fernöstlichen Wissen über die dynamische Ordnung als universelles Prinzip, orientiert sich Shiatsu primär an der Lehre der Fünf Elemente (Wandlungsphasen), dem Prinzip von Yin und Yang, Kyo und Jitsu und dem Prinzip von Mu (Wu Wei). Und diese Betrachtungsweisen bilden wesentliche Grundlagen sowohl für die diagnostische Herangehensweise wie auch für die Shiatsu-Behandlung.

Methode

Shiatsu ist eine eigenständige, in sich geschlossene Form der manuellen, ganzheitlichen Behandlung, die sich jedoch nicht in manueller Behandlung erschöpft. Diese Sichtweise teilt auch das Bundesministerium für Wirtschaftliche Angelegenheiten, wenn es 1999 festhält (GZ.: 30.599/90-III/AI/99 vom 27. April), dass Shiatsu „keinem Gewerbe vollständig und umfassend zugeordnet“ werden kann und „sich [auch] nicht in Massagetechniken“ „erschöpft“.

 

Je nach Herkunft und Tradition werden deshalb – über das Curriculum hinausgehend, das in der Massage-Verordnung 2003 festgehalten ist – ergänzende Schwerpunkte und Herangehensweisen im Rahmen von Shiatsu vermittelt, die von bestimmten körperlichen, energetischen und meditativen Übungen über Ernährungsempfehlungen bis hin zu diversen Hausmitteln reichen.

Ziele

Das Ziel von Shiatsu ist der Ausgleich und die Aktivierung der vitalen Lebensfunktionen, die Harmonisierung des Energieflusses und die Stärkung der Integration von Körper, Seele und Geist. Durch die Aktivierung der Selbstregulations- und damit Selbstheilungskräfte des Organismus wirkt Shiatsu auf energetische Disharmonien und auch ihrer Entstehung entgegen, denn Disharmonien gehen Befindlichkeitsstörungen und Erkrankungen voraus.

Berufliche Ausübung im Rahmen des Massage-Gewerbes

Shiatsu ist seit 2003 als eigenständige Methode innerhalb des Gewerbes Massage in Form eines in sich geschlossenen Systems reguliert (68. Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte Gewerbe der Massage, Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 68/2003). Ein für den Erwerb des auf Shiatsu eingeschränkten Gewerbescheins zur selbständigen beruflichen Ausübung von Shiatsu festgelegtes Ausbildungsprofil, das erfolgreich abgelegt werden muss, ist in Anhang 3 der Massage-Verordnung 2003 (BGBl. II Nr. 68/2003) und 2009 (BGBl. II Nr. 135/2009) festgehalten.

Gewerbetätigkeit mit Gesundheitsbezug

Im Verständnis des Gesundheitsministeriums handelt es sich bei Gesundheitsberufen um Tätigkeiten im Rahmen der Gesundheitsversorgung, die unmittelbar am bzw. unmittelbar oder mittelbar für den Menschen zum Zwecke der Förderung, Erhaltung, Wiederherstellung oder Verbesserung der Gesundheit im ganzheitlichen Sinn und in allen Phasen des Lebens erbracht werden.

 

Shiatsu ist per Definition eine reglementierte Gewerbetätigkeit mit Gesundheitsbezug, die eine „Schnittstelle zur menschlichen Gesundheit aufweist bzw. direkt Tätigkeiten am Menschen durchführt“ (Susanne Weiss, Bundesministerium für Gesundheit Abt. II/A/3 117: Aspekte der rechtlichen Situation der Berufsausübung im Bereich komplementärmedizinischer Methoden.

 

„Im Gewerbe“, so Susanne Weiss, „werden komplementäre Methoden [wie Shiatsu] an gesunden Menschen zur Verbesserung des Wohlbefindens, zur Förderung der Gesundheit oder im Bereich Wellness eingesetzt“.

Voraussetzungen für das Dachverbands-Diplom

Die Anforderungen an die Ausbildung (und damit die Ausstellung des erweiterten Dachverbands-Diploms) sind:

 - die Erfüllung des Curriculums (gemäß der Massage-Verordnung 2003 und 2009 und den vom Dachverband darüber hinaus vorgeschriebenen Inhalten) an einer vom Dachverband anerkannten Shiatsu-Schule, die eine konforme Ausbildung anbietet, mit einer Abschlussprüfung mit Beisitz einer nominierten Vertretung des Dachverbands

- oder nach erfolgreicher Absolvierung einer nicht konformen Ausbildung (gemäß der Massage-Verordnung 2003 und 2009) und der Absolvierung aller zusätzlich erforderlichen Ausbildungsschritte der erweiterten Richtlinie.

Ausbildungsprofil der Massage-Verordnung

Die Basis der Dachverbands-Ausbildung bildet das in der Massage-Verordnung (2003, 2009) festgehaltene Ausbildungsprofil für das in sich geschlossene System Shiatsu:

1. Allgemeine Theorie (Verständnis von Ki, Yin und Yang, Fünf Elemente, Grundbegriffe der Traditionellen Fernöstlichen Medizin u.ä.m.): mindestens 40 Stunden
2. Spezielle Shiatsu-Theorie (Meridiane, Lokalisation und Indikationen von mindestens 100 Punkten, verbotene Punkte, spezielle Punkte, Umgang mit Schwierigkeiten in Shiatsu-Sitzungen u.ä.m.): mindestens 80 Stunden
3. Medizinisches Grundwissen (Anatomie, Physiologie, Kontraindikationen, Hygiene, Erste Hilfe): mindestens 105 Stunden
4. Behandlungstechniken (Arbeit aus dem Hara, unterschiedliche Druck- und Shiatsu-Techniken, Arbeit mit den klassischen Meridianen und/oder dem Meridiansystem nach Masunaga, Sedieren und Tonisieren, Meridiandehnungen u.ä.m.): mindestens 180 Stunden
5. Energetische Einschätzung des Behandlungsaufbaus (Bo Shin, Bun Shin, Mon Shin, Setsu Shin, Harakontrolle, Rückenkontrolle, Meridiankontrolle, Zungenkontrolle u.ä.m.): mindestens 115 Stunden
6. Persönlichkeitsentwicklung und Schulung der Wahrnehmung (Schulung von Selbstreflexion und Wahrnehmung, Persönlichkeitsentwicklung im Sinne der Shiatsu-Begegnung, begleitende Gesprächsführung, ethische Grundlagen u.ä.m.): mindestens 100 Stunden
7. Übungspraxis (begleitende Fallanalysen, Supervision): mindestens 30 Stunden

Die gesamte theoretisch/praktische Ausbildung umfasst mindestens 650 Ausbildungsstunden während einer Dauer von drei Jahren. Zudem müssen mindestens 150 Shiatsu-Sitzungen protokolliert nachgewiesen werden.

Curriculum des Dachverbandes

Ergänzend zum Ausbildungsprofil der Massage-Verordnung müssen für den Abschluss der Shiatsu-Ausbildung gemäß den Kriterien des Dachverbandes (und damit für das Dachverbands-Diplom) folgende Inhalte und Anforderungen erfüllt werden:

1. Westliche Pathologie: mindestens 50 Stunden (womit die Ausbildung gemäß den Dachverbandskriterien mindestens 700 Ausbildungsstunden umfasst),

2. Shiatsu-Selbsterfahrung: mindestens 15 Behandlungen bei einer Shiatsu-Praktiker*in mit Dachverbands-Diplom (davon mindestens 10 Behandlungen kontinuierlich en block und mindestens 5 weitere Behandlungen von möglichst verschiedenen Shiatsu-Praktiker*innen),
3. 3 Fallstudien,
4. Facharbeit im Umfang von mindestens 20 Seiten,
5. berufliche und ethische Grundlagen (DOWNLOAD SKRIPTUM): mindestens 8 Stunden (+ weitere 8 Stunden im Selbststudium), und
6. unternehmerische Grundlagen: mindestens 8 Stunden (+ weitere 8 Stunden im Selbststudium). Infos zu Regelungen für den Entfall des Kurses

 

Shiatsu-Schulen steht es frei, über die Erfüllung des Curriculums des Dachverbandes hinaus Inhalte in die Ausbildung einzubringen, die ihrem Verständnis und ihrer Tradition folgend für die Arbeit des*der Shiatsu-Praktiker*in oder für die Ausbildung zum*zur Shiatsu-Praktiker*in bedeutsam sind. Diese Inhalte können allerdings nur ergänzend unterrichtet werden, nie die angeführten Inhalte des Curriculums ersetzen. Mit der Ausstellung des Abschluss-Diploms und der Zusatzbestätigung, die jede vom Dachverband anerkannte Schule verpflichtend ausstellt (in der die Erfüllung der Massage-Verordnung 2003 bestätigt wird), bezeugt die ausstellende Shiatsu-Schule verbindlich die Erfüllung der Kriterien des Dachverbands durch Absolvent*innen.

Umfang der Shiatsu-Ausbildung des Dachverbandes

Die gesamte Ausbildung erstreckt sich über drei Jahre und umfasst mindestens 1.037 Stunden.

  • Von den Schulen zu unterrichten und zu betreuen sind die 700 Stunden der ÖDS-Ausbildung (650 Stunden der Massage-Verordnung + zusätzlich 50 Stunden Pathologie).
  • Die unter 9. „Übungspraxis (begleitende Fallanalysen, Supervision)“ angeführten Stunden der Massage-Verordnung sind anteilig im Curriculum in den Stunden „Selbsterfahrung (Eigensitzungen)“, „Shiatsu-Sitzungen unter Supervision (Protokolle)“ und „Fallstudien“ subsummiert. 
  • Die restlichen Stunden von „Shiatsu-Sitzungen unter Supervision (Protokolle)“ und „Fallstudien“ sind Eigenleistungen der Schüler*innen und bedeuten keine zusätzlichen Stunden für die Schul-Ausbildung.

Mindeststundenausmaß

Fachtheoretische Ausbildung

  • Allgemeine Theorie
  • Spezielle Shiatsu-Theorie

120 Stunden

  • 40 Stunden (VO)
  • 80 Stunden (VO)

Grundlagen aus medizinischen Disziplinen

  • Medizinisches Grundwissen …
  • Hygiene
  • Erste Hilfe
  • Pathologie

155 Stunden

  • 60 Stunden (VO)
  • 15 Stunden (VO)
  • 30 Stunden (VO)
  • 50 Stunden (ÖDS)

Fachpraktische Ausbildung

  • Energetische Einschätzung …
  • Behandlungstechniken
  • Persönlichkeitsentwicklung

395 Stunden

  •  115 Stunden (VO)
  • 180 Stunden (VO)
  • 100 Stunden (VO)

Praxis

  • Selbsterfahrung (Eigensitzungen)
  • Shiatsu-Sitzungen unter Supervision (Protokolle)
  • Fallstudien

255 Stunden

  • 15 Stunden (ÖDS + VO)
  • 225 Stunden (ÖDS + VO)
  •  15 Stunden (ÖDS + VO)

Berufliche, rechtliche, ethische und unternehmerische Grundlagen

  • Berufsrechtliche & ethische Grundlagen
  • Unternehmerische Grundlagen

 32 Stunden  

  • 16 Stunden
  •  16 Stunden

Facharbeit         

80 Stunden (ÖDS/Erw.)

Gesamt               1.037 Stunden