Was sind Certified Schools?
Erfüllt eine Shiatsu-Schule alle Vorgaben, wird sie als Certified School anerkannt. Durch diese Anerkennung (Akkreditierung), mit der die Shiatsu-Schule auch nach außen hin auftreten und werben darf, haben Schüler*innen die Gewissheit, dass der in dieser Shiatsu-Schule angebotene Lehrgang die inhaltlichen und qualitativen Voraussetzungen des ÖDS für den Erwerb der QSP-Qualifikation erfüllt.
Fördermöglichkeiten für die Ausbildung:
- die aktuellsten Fördermöglichkeiten auf www.erwachsenenbildung.at
Der ÖDS überträgt durch die Akkreditierung einen Teil der Verantwortung für die QSP-Qualifizierung an die Shiatsu-Schulen, u.a. auch für bestimmte Prüfungen, wie z.B. Anatomie, Physiologie und Pathologie, die Begleitung der Fachpraxis sowie die Betreuung der Facharbeit.
- Hinweis: Eine Certified School ist nicht bindend dazu verpflichtet alle Ausbildungsinhalte, die für die Erlangung des ÖDS-Diploms „QSP“ notwendig sind, intern anzubieten. Jedoch ist sie verpflichtet, auf der Schulwebsite (und anderen Publikationen, die die Ausbildung zum*zur Shiatsu-Praktiker*in darlegen) klar darzustellen, wie Schüler*innen das ÖDS-Diplom erwerben können.
- Extern zu absolvieren sind mindestens 15 Stunden Erste Hilfe (Link zu Rotes Kreuz ...).
- Über das individuelle Angebot der Schulen (inwieweit sie alle Unterrichtseinheiten für den QSP eigenständig anbieten) informiert die certified school.
ESI Europäisches Shiatsu Institut
Margaretenstraße 32/6
1040 Wien
Roberto Preinreich
+43 1 5850308
International Academy For Hara Shiatsu
Josefstädter Straße 5 1080 Wien
Mike Mandl
+43 1 5954848
Kiatsu Schule
Seidengasse 32/4/27
1070 Wien
Mag. Anneliese Haidinger
+43 699 1 180 26 85
Naikido Shiatsu Wien
Neulerchenfelderstr. 65/1/2
1160 Wien
Peter Jo Pauer
+43 (0)1 4026599
+43 699 195 201 46
Shiatsu-Ausbildungen Austria
Schönbrunner-Schloss-Straße 21/8
1120 Wien
Dr. Eduard Tripp
+43 699 12003153 (Büro)
+43 676 6174970 (Tripp)
abc Shiatsu Schule
Weingart 153
2832 Thernberg
Mag. Dr. Andrea Baumgartner
+43 664 5027621
Amida Shiatsu Schule
Edmund-Hofbauer-Straße 20
3500 Krems
Alfred Müller
+43 664 3874117
Shiatsu-Kreis
Gymelsdorfer Gasse 19
2700 Wr. Neustadt
Ingrid Wehrl
+43 699 195 424 67 (Büro)
+43 664 46 18 639 (Wehrl)
ISSÖ Internationale Shiatsu Schule Österreich
Karlauerstraße 42a
8020 Graz
Mag. Christian Schnabl
+43 316 774214
Shiatsu Zentrum Süd
Andritzer Reichsstrasse 42a/1. Stock
8045 Graz-Andritz
Jörg Bahr-Vollrath
+43 650 7442878
ESI Europäisches Shiatsu Institut
Reindlstraße 25
4040 Linz
Roberto Preinreich
+43 1 5850308
ISSÖ Internationale Shiatsu Schule Österreich
Herrenstraße 20
4020 Linz
DI Michael Pühringer, MSc
+43 316 774214
Naikido Shiatsu
Dießleitenweg 223
4040 Linz (Gramastetten)
Ernst Stockinger
+43 732 66 80 77
Naikido Shiatsu
Rechtes Salzachufer 42
5101 Bergheim
Ernst Stockinger
+43 732 66 80 77
Iokai Meridian Shiatsu Schule
Reichenhallerstraße 4
5020 Salzburg
Michael Bouda
+43 650 303 77 70
Shiatsu Zentrum Kärnten
Karawankenweg 3
9201 Krumpendorf
Mag. David Dapra
+43 699 17171766
ISSÖ Internationale Shiatsu Schule Österreich
Höttingergasse 8
6020 Innsbruck
Gerald Windisch
+43 676 4203969
- Erfüllung der Kriterien der Massage-Verordnung BGBl. II Nr. 68/2003 und BGBl. II Nr. 135/2009 und der erweiterten Ausbildungsrichtlinien des ÖDS (Ausbildungsinhalte in ihrer aktuellen Fassung vom März 2020). Die Überprüfung erfolgt an Hand einer detaillierten, nach Stunden aufgegliederten Aufstellung der Lehrinhalte.
- Die Ausbildung muss durch einen*eine vom ÖDS anerkannte Schulleiter*in (Senior Teacher) geleitet werden.
- Der qualifizierte Unterricht im Sinne der Standards des ÖDS muss gegeben sein, wobei mindestens ein Drittel der Shiatsu-relevanten Unterrichtsstunden (mindestens 180 Stunden) von einem*einer oder mehreren Unterrichtenden mit Schulleiter*innen-Status und mindestens einem weiteren Drittel der Shiatsu-relevanten Unterrichtsstunden von einer*einem Unterrichtenden mit zumindest Lehrer*innen-Status geleitet werden muss. Der Nachweis erfolgt durch eine detaillierte Darstellung, welcher*welche Unterrichtende welche Ausbildungsteile und -inhalte unterrichtet.
- Erfüllt eine ansuchende Shiatsu-Schule oben angeführte Kriterien und kann sie die Seriosität ihrer Ausbildung glaubhaft machen (z.B. dadurch, dass die Unterrichtsqualität der AusbildungsleiterIn bekannt ist und die Seriosität und Qualität der Ausbildung nachvollziehbar ist), so kann die Schule durch den Vorstand als "Shiatsu-Schule im Österreichischen Dachverband für Shiatsu" (Certified School) anerkannt werden und darf das Prädikat "gemäß den Kriterien/Richtlinien des ÖDS" führen.
- Erfüllt eine ansuchende Shiatsu-Schule obige Kriterien, kann jedoch die Seriosität ihrer Ausbildung nicht glaubhaft und nachvollziehbar machen (z. B. weil die Unterrichtsqualität der Ausbildungsleiter*in nicht bekannt ist oder auf Grund von Umständen, die die Seriosität und Qualität der angehenden Schule in Frage stellen), so kann die Schule durch den Vorstand nur als "Schule im Beobachtungsstatus" anerkannt werden. Der Beobachtungsstatus besteht in diesem Fall zumindest bis zum Ende des ersten Ausbildungszyklus und muss von der Schule deutlich und klar ersichtlich (z. B. in Werbung, Homepage und sonstigen Informationen) nach außen kommuniziert werden.
- Nach Ende des festgesetzten Beobachtungszeitraumes kann die Schule – sofern die Ausbildung den Qualitätsstandards des ÖDS entspricht und auch sonstige Kriterien und Richtlinien des ÖDS eingehalten wurden und werden – als "Shiatsu-Schule im Österreichischen Dachverband für Shiatsu" (Certified School) mit der Berechtigung das Prädikat "gemäß den Kriterien/Richtlinien des ÖDS" zu führen, aufgenommen werden.
ESI Europäisches Shiatsu Institut
Wien, Linz
Helmut Leicht
+43 699 18154342
helmut.leicht@gmx.at
Elisabeth Obermeir
Elisabeth.obermeir@hotmail.com
International Acadamy for Hara Shiatsu
Wien
Viktoria Rehfeld
+43 676 935 82 02
Rehfeld.Vicky@gmail.com
ISSÖ Internationale Shiatsu Schule Österreich
Graz, Linz, Innsbruck, Wien
Bettina Musger-Marko
+43 664 135 04 70
bettina@musger.at
Iokai Meridian Shiatsu Schule Austria
Rif bei Salzburg
Ulli Streitwieser
+43 664 304 88 28
ulli.streitwieser@gmail.com
Naikido Shiatsu
Wien, Linz
Helmut Stefansky
+43 699 12345199
strawanzer@gmx.at
Shiatsu Zentrum Kärnten
Krumpendorf
Karoline Woschank
+43 699 197 68 991
karoline.woschank@gmail.com
Shiatsu Zentrum Süd
Graz
Simon Graber
+43 664 134 13 36
simon.graber@hotmail.com
Shiatsu-Ausbildungen Austria
Wien
Barbara Czellary
+43 650 4455540
babsicz@gmx.at
Iris Hackl-Kohlweiss
+43 699 17117909
irisserious@gmail.com
Shiatsu-Kreis Wiener Neustadt
Wr. Neustadt
Astrid Ritschel
+43 699 115 62 425
astrid.ri@aidnet.at
abc Shiatsu Schule
Thernberg
Birgit Steindl
+43 650 82 30 877
b.steindl@a1.net
Philipp Kolmann
+43 664 37 53 400
philipp@kolmann.at
Amida Shiatsu Schule
Wien
Hana Bakkalbasi
hana.navrat@gmail.com
Martina Koberger
+43 6660 509 51 55
m.koberger@outlook.com
Ein*eine Schülervertreter*in muss:
- Schüler*in der jeweiligen Schule sein und voraussichtlich auch bis zum Ende der Funktionsperiode bleiben;
- eine neutrale Ansprechperson für Schüler*innen bei Fragen, Anliegen und Problemen betreffend der Ausbildung sein;
- in seinem*ihrem Selbstverständnis der Schule gegenüber loyal sein und sich an der von der Schule vertretenen Ethik orientieren.
Rechte:
- Ein*eine Schülervertreter*in soll im Programm der Schule bekannt gemacht werden (Prospekt, Homepage etc.) und/oder im Ausbildungszentrum durch einen Aushang in der Schule/dem Ausbildungsraum für jeden*jede Schüler*in erkennbar sein.
- Dem*der Schülervertreter*in sollen durch seine*ihre Tätigkeit keine Nachteile in Hinblick auf die eigene Ausbildung erwachsen.
Ein*eine Schülervertreter*in soll:
- als Sprachrohr und Vermittler zwischen Schüler*innen und Schule agieren;
- Kolleg*innen in Ausbildung im Falle von Konflikten mit der Schule betreuen (vgl. 1b und 1c);
- aktuelle Informationen aus dem Dachverband an die Schüler*innen weitergeben, sofern diese sie unmittelbar betreffen.
Wahlvorgang:
- Der Wahlvorgang muss eine demokratische Wahl sein, bei der angestrebt wird, dass alle Schüler*innen diese Entscheidung treffen.
- Zeitlicher Rahmen: Die Wahl muss im vierten Quartal eines Kalenderjahres stattfinden und drei Monate vor der Wahl muss es einen Aushang in der Schule/dem Kursort geben, wo sich Kandidat*innen direkt in eine Liste eintragen können.
- Abwicklung: Der Wahl selbst soll eine rechtzeitige schriftliche Einladung/Ankündigung seitens der Schule an alle Schüler*innen der Schule vorausgehen, wobei es der jeweiligen Schulorganisation obliegt, die Möglichkeit zur "Briefwahl" (Brief, Email ...) anzubieten.
- Gleichzeitig mit dem*der Schülervertreter*in wird ein*eine Stellvertreter*in gewählt.
- Stellvertreter*in könnte ein*eine Schüler*in aus dem ersten Ausbildungsabschnitt sein, was den Vorteil hätte, dass er*sie Gelegenheit zur Einarbeitung hätte, und somit bei der nächsten Wahl zum*zur Schülervertreter*in kandidieren könnte.
- Anschließend (ebenfalls im 4. Quartal des jeweiligen Jahres) werden die beiden Vertreter*innen im Vorstand des Dachverbandes aus der Mitte aller Schülervertreter*innen von diesen gewählt.
- Bei Ausfall einer der beiden Vertreter*innen übernimmt der*die Stellvertreter*in die volle Funktion.
Funktionsperiode:
- Die Funktionsperiode für das Amt des (der) Schülervertreter*in dauert ein Kalenderjahr,
- womit eine Neu- oder Wiederwahl (so beide Seiten dies befürworten) jedes Jahr im Herbst (viertes Quartal) notwendig wird - oder (so beide Seiten dies befürworten) eine Wiederwahl möglich ist.
- Legt ein*eine Schülervertreter*in das Amt vor dem jeweiligen Jahresende zurück, so ist zum ehest möglichen Zeitpunkt ein Ersatz zu ernennen.