Qualitätsmarke
Qualified Teacher.

Was kann ich als Qualified Teacher tun?

Die Qualitätsmarke „Qualified Teacher“ (Shiatsu-Lehrer*in) ist ein Gütesiegel des Österreichischen Dachverbandes für Shiatsu, das zum Unterrichten in einer berufsorientierten Shiatsu-Ausbildung qualifiziert.

Welche Kriterien müssen Qualified Teacher erfüllen?

 

  • Mitgliedschaft im ÖDS
  • Vom ÖDS anerkannte Shiatsu-Ausbildung
  • Shiatsu-Lehrer*innen-Ausbildung entsprechend den ÖDS-Richtlinien
  • Mindestens 1000 Behandlungen (Shiatsu-Sitzungen) im Zeitraum der Lehrer*innen-Ausbildung

Wie werde ich Qualified Teacher?

Alle Unterlagen zum Antrag für die Anerkennung als Qualified Teacher sind mit dem formlosen, schriftlichen Antrag an den ÖDS zu schicken.

Hinweis: Für Ansuchende, bei denen die vorliegenden Kriterien nicht vollinhaltlich angewendet werden können, hat der Vorstand das Recht, individuell über den Antrag zu entscheiden.

Wie hoch sind Antrags- und Prüfungsgebühren?

  • Die Antrags- und Prüfungsgebühren betragen € 158,--

Wozu verpflichtet eine Anerkennung?

Qualified Teachers sind zur Einhaltung sämtlicher geltender Rechte sowie Richtlinien des Österreichischen Dachverbandes für Shiatsu verpflichtend.

 

Lehrer*innen-Ausbildung an einer anerkannten Shiatsu-Schule

Lehrer*innen-Ausbildung außerhalb/teilweise an einer anerkannten Shiatsu-Schule1

Voraussetzung

Shiatsu-Praktiker*in mit ÖDS-Diplom oder entsprechendem Ausbildungsnachweis

Ausübungsberechtigung

Gemäß den geltenden gesetzlichen Kriterien2

Mindestdauer

3 Jahre                                

Shiatsu-Praxis

1000 Stunden (500 davon dokumentiert)3

Assistenz

400 Stunden4

-

Fortbildung

50 Stunden4

-

Teilnahme, Assistenz und/oder Fortbildung

3 Jahre

450 Stunden

Leitung Übungseinheiten

100 Stunden

-

Eigenständiger Unterricht

100 Stunden5

300 Stunden5

Leitung von Übungseinheiten und/oder eigenständiger Unterricht

100 Stunden4 5

-

Supervision

innerhalb der Schule                                                        -

Externe Supervision

20 Stunden6

30 Stunden6

Didaktik und Pädagogik

-

30 Stunden7

Gruppendynamik und Selbsterfahrung

50 Stunden8

Shiatsu-Selbsterfahrung

15 Stunden9

Befürwortung

Durch ausbildende Schule (mit Begründung)

Durch 3 vom ÖDS anerkannte Lehrer*innen (mit Begründung)

Abschlussarbeit

Mindestens 40 Seiten10

Antrag

An den ÖDS mit entsprechenden (ausführlichen) Unterlagen11

Prüfung Rechtsgrundlagen und Ethik

Inhalte sind die geltenden Rechtsgrundlagen, ÖDS-Richtlinien und Ethik

  1. ÖDS-Kriterien für die Anerkennung Shiatsu-Unterrichtender aus dem Ausland:Shiatsu-Lehrer*innen, die von einem nationalen Berufsverband anerkannt sind und keine Schule leiten, müssen die Kriterien des ÖDS nachweislich erfüllen. Sämtliche Bereiche des nationalen Qualifikationsprofils können angerechnet werden. Kann die*der vom nationalen Berufsverband anerkannte Unterrichtende eine kontinuierliche Lehrtätigkeit seit bereits zehn Jahren nachweisen, und ist das Ausbildungs-Curriculum mit den Ausbildungs-Kriterien des ÖDS vergleichbar, so kann durch einen formlosen Antrag mit einem beigelegten Werdegang zum „Qualified Teacher“ angesucht werden.Inhaltliche Schulleiter*innen (Ausbildungsleiter*innen entsprechend dem „Qualified Senior Teacher“ des ÖDS), die eine Schule über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren nachweislich geleitet haben und von einem nationalen Berufsverband anerkannt sind, können ohne weitere Auflagen zum „qualified teacher“ ansuchen, wenn die Kriterien für das nationale Ausbildung-Curriculum mit den ÖDS-Kriterien vergleichbar sind. Mit einem Nachweis über die Unterrichtstätigkeit und einer Beschreibung des Werdegangs kann ein formloser Antrag beim ÖDS eingereicht werden. Die endgültige Entscheidung über die Anerkennung zum „Qualified Teacher“ obliegt dem Vorstand. 
  2. Gemäß den Richtlinien des Wirtschaftsministeriums vom 27. April 1999 (GZ.: 30.599/90-III/AI/99) und Massage-Verordnung (BGBl. II Nr. 68/2003 und BGBl. II Nr. 135/2009). 
  3. Die Dokumentation als Nachweis für die Shiatsu Praxis soll die folgenden Bestandteile enthalten: 1. Eine Gesamtauflistung der durchgeführten Behandlungen mit laufender Nummer, Klient*innenbezeichnung (anonymisiert), Datum der Behandlung, Nummer des dazugehörigen Behandlungsprotokolls. 2. Behandlungsprotokolle: Aus den Protokollen soll der Behandlungsverlauf der jeweiligen Shiatsu-Einheit klar ersichtlich sein. Die Behandlung soll der individuellen Art des*der Praktikers*Prakikterin entsprechen. In den Aufzeichnungen sollen z.B. Informationen über Anamnese, relevante Symptome, Erscheinungsbild, Körperhaltung, eventuell Zeichnungen, diagnostische Techniken, energetisches Bild, Behandlungsplan, Sitzungsverlauf, Reaktionen etc. enthalten sein. Aus Gründen des Datenschutzes sollen die Protokolle anonymisiert sein. Die für die Anerkennung als Shiatsu-Trainer*in erforderlichen 500 Behandlungsprotokolle können für das Ansuchen zu Shiatsu-Lehrer*in angerechnet werden. Die Behandlungen können entweder durch den Steuerbescheid oder durch eine Bestätigung der Klient*innen über die konsumierten Behandlungen in diesem Zeitraum nachgewiesen werden. 
  4. Bei Assistenz und Fortbildung geht es um einen Querschnitt durch das gesamte Ausbildungscurriculum des ÖDS. Im Falle von nicht vom ÖDS anerkannten Schulen bzw. Lehrer*innen hat der ÖDS das Recht, die Lehrinhalte und die Qualität des Unterrichtes zu überprüfen und entsprechend den Ergebnissen der Überprüfung die beantragten Stunden anzuerkennen oder auch abzulehnen. Bei der schulinternen Ausbildung können nach Absprache mit der Ausbildungsleitung auch "externe Ausbildungsteile" (an anderen Schulen, bei anderen Lehrer*innen) angerechnet werden.Teilnahme bedeutet sich inhaltlich nicht in den Unterricht einbringen ("Hospitieren"), den Inhalt und Ablauf der Kurse/Seminare zu protokollieren und den*die jeweiligen Lehrer*innen gegebenenfalls in allgemeinen Aufgaben zu unterstützen. Die Intention der Teilnahme ist es, das Wissen in den entsprechenden Fachgebieten zu vertiefen.Assistenz bedeutet insbesondere die Beobachtung des Unterrichtsablaufes und die Mitbetreuung von Schüler*innen und Lehrer*innen, wobei die Initiative auf Aufforderung des jeweiligen Lehrers bzw. in Absprache mit ihm erfolgt). Inhalt und Ablauf der Kurse/Seminare und der erfolgten Assistenz muss protokolliert werden. Die Intention der Assistenz ist das Einfinden in die zukünftige Verantwortung als eigenständige*r Shiatsu-Lehrende. 
  5. Der eigenständige Unterricht soll einen Querschnitt durch das gesamte Ausbildungscurriculum des Dachverbandes umfassen – Inhalte aller drei Ausbildungsjahre sollen zu etwa gleichen Teilen unterrichtet werden. Als Unterricht anerkannt werden:

    · Ausbildungsteile innerhalb einer Shiatsu-Schule (ganze Kurse, Teile von Kursen...),
    · eigenständige Kurse innerhalb der Ausbildung in der Shiatsu-Schule und
    · eigenständige Kurse außerhalb der Shiatsu-Schule.

    Bei der Ausbildung außerhalb (oder nur teilweise innerhalb) einer anerkannten Shiatsu-Schule ("schulexterner Weg") können 100 der insgesamt 300 erforderlichen Unterrichtsstunden "niederschwellig" sein (d.h. für Laien und sonstige Interessierte wie z.B. Einführungskurse), die restlichen 200 Stunden „hochschwellig“ (im Sinne eines berufs- oder weiterbildenden Unterrichtes). Der Unterricht muss beim schulexternen Weg nachvollziehbar dokumentiert werden (Unterrichtsaufbau, Inhalte, Verlauf etc.). Es wird empfohlen, vorab mit dem ÖDS über Umfang und Inhalt der Unterrichtsmodule in Hinblick auf die Anerkennung Rücksprache zu halten. 
  6. 10 der 20 Supervisionsstunden können als „praktische Überprüfung“ bei einer Schulleiter*in (qualified senior teacher) freier Wahl absolviert werden. Die verbleibenden 10 Supervisionsstunden müssen, wie am 28. April 2004 beschlossen, bei einer anerkannten Supervisor*in absolviert werden. Supervision ist ein arbeitsfeldbezogener und aufgabenorientierter Beratungsansatz für Menschen im Beruf oder zur Berufsvorbereitung. Supervision hilft das berufliche Handeln und berufliche Strukturen zu reflektieren sowie effizient und zufrieden stellend zu gestalten. Im Vordergrund stehen dabei emotionale Entwicklungen, organisationsstrukturelles Verständnis, kreatives Denken und die Entwicklung von neuen Perspektiven für das berufliche Handeln. Auch größere Zufriedenheit und Wohlbefinden in der Verbindung von Privat- und Berufsleben sind ein möglicher Gegenstand von supervisorischen Beratungen.

    Ziele:

    · Reflexion und Erweiterung der beruflichen Kompetenz
    · Förderung von Ressourcen
    · Reflexion, Verständnis und Bewältigung von schwierigen beruflichen Situationen
    · Auseinandersetzung mit den verschiedenen beruflichen Rollen, Aufgaben und Funktionen
    · Formulierung von Zielen, Entwicklung von Strategien
    · Unterstützung eines adäquateren Umganges mit Stressquellen und Belastungen in der Arbeitssituation
    · Verbesserung der sozialen Kompetenz

    Supervision beruht auf einer Vielzahl theoretischer Grundlagen und praktischer Ansätze, wie z.B. auf psychoanalytischen, kommunikationstheoretischen, systemischen, verhaltenstheoretischen und gestalttheoretischen Grundlagen. Sowohl gruppenanalytische wie auch organisationstheoretische Konzepte werden in die Arbeitsweise der Supervision einbezogen.

    Supervision ist in Österreich rechtlich nicht verbindlich geregelt, doch gibt es Listen von Supervisor*innen, die eine fachlich qualifizierte Ausbildung garantieren. Supervisor*innen, die entweder auf der Liste des ÖBVP, des ÖVS oder der EAS stehen, werden deshalb vom ÖDS für die Erfüllung der Ausbildungskriterien anerkannt. Über die Anerkennung von Supervisor*innen, die auf keiner der angeführten Listen stehen, kann auf Antrag im Voraus vom Verband individuell entschieden werden. 
  7. Vortragstechniken, Unterrichtsaufbau etc. 
  8. Erfahrung im Erkennen von und Umgehen mit gruppendynamischen und persönlichen Prozessen 
  9. Bei Praktiker*in mit ÖDS-Diplom 
  10. Format: 12pt, Zeilenabstand: 1,5 (inkl. Inhalts-, Abbildungs- und Literatur-Verzeichnis). Das Thema der Abschluss-Arbeit soll vorweg mit dem ÖDS abgesprochen werden und muss einen starken Bezug zu Shiatsu haben. 
  11. Inklusive einer Beschreibung des Werdeganges. Die Protokolle müssen nachvollziehbar und leserlich (möglichst getippt) einmal in Papierform an das Sekretariat des ÖDS gesendet werden. Eine zusätzliche elektronische Übermittlung ist optional und erwünscht. Die Einreichung  der Abschlussarbeit  zum*zur Lehrer*in, -Schulleiter*in hat elektronisch als Datei und einmal ausgedruckt in Papierform an das Sekretariat des ÖDS zu erfolgen. Eingereichte Abschlussarbeiten zum*zur Shiatsu Lehrer*in, -Schulleiter*in können nach Erteilung des Lehrer*in-, Schulleiter*in-Status auf der Website des ÖDS veröffentlicht werden. 

Beispielhafte
Abschlussarbeiten.