Inhaltliche Ausbildungskriterien
für vom ÖDS anerkannte Schulen.

Hintergrund

Shiatsu hat seinen Ursprung in fernöstlichen Heilmethoden, die auf der Vorstellung einer allen Lebewesen innewohnenden, dynamischen Lebensenergie gründen. Diese wird in China Qi und in Japan Ki genannt. Zudem ist Shiatsu von westlichen Gesundheitskonzepten beeinflusst, die sich ebenfalls an einer ganzheitlichen Betrachtung des Menschen orientieren.


Gesundheit und Wohlbefinden eines Menschen, der als untrennbare Einheit von Körper, Seele und Geist betrachtet wird, sind Zustände harmonisch-dynamischer Ausgewogenheit und zeigen sich, traditionell betrachtet, in einem gleichmäßigen Fließen und einer ausgeglichenen Verteilung der Energie in den Meridianen und im gesamten Organismus.


Basierend auf dem fernöstlichen Wissen über die dynamische Ordnung als universelles Prinzip, orientiert sich Shiatsu primär an der Lehre der Fünf Elemente (Wandlungsphasen), dem Prinzip von Yin und Yang, Kyo und Jitsu und dem Prinzip von Mu (Wu Wei). Und diese Betrachtungsweisen bilden wesentliche Grundlagen sowohl für die diagnostische Herangehensweise wie auch für die Shiatsu-Behandlung.

Methode

Shiatsu ist eine Form der manuellen, ganzheitlichen Körperarbeit. Es wird vorwiegend am Boden (Matte, Futon) im direkten Hautkontakt oder durch indirekte Berührung (bekleidet) durch Druck auf Meridiane und Tsubos* (spezielle Punkte) angewendet, um diese zu stimulieren und den Fluss der Energie* zu fördern. Wörtlich übersetzt heißt Shiatsu zwar „Fingerdruck“ (vom Japanischen „Shi“ – Finger und „atsu“ – Druck), der Druck wird aber nicht nur mit den Fingern, sondern auch mit den Händen, den Handballen, den Ellbogen, Knien und Füßen ausgeübt. Dehnungen und Rotationen ergänzen die ganzheitliche Behandlung. Je nach Verfassung des/der Behandelten variieren dabei die Stärke und Intensität der Drucktechnik, die Dauer sowie auch die Art der Stimulation.

Shiatsu-Techniken unterscheiden sich von allen anderen Massageformen, zudem werden auch keine Hilfsmittel oder Öle eingesetzt. Shiatsu hat keine standardisierte Form, vielmehr gibt es verschiedene Traditionen, die von den Shiatsu-Schulen mit unterschiedlichen Schwerpunkten in der Ausbildung umgesetzt werden. Dazu gehören auch Empfehlungen, die von körperlichen, energetischen und meditativen Übungen, über Ernährungsempfehlungen bis hin zu diversen Hausmitteln, eventuell auch zur Lebensgestaltung, reichen.

In Österreich ist Shiatsu als eine eigenständige, in sich geschlossene Form der manuellen, ganzheitlichen Behandlung anerkannt und in der Massage-Verordnung gesetzlich verankert.

Ziele

Das Ziel von Shiatsu ist der Ausgleich und die Aktivierung der vitalen Lebensfunktionen, die Harmonisierung des Energieflusses und die Stärkung der Integration von Körper, Seele und Geist. Durch die Aktivierung der Selbstregulations- und damit Selbstheilungskräfte des Organismus wirkt Shiatsu auf energetische Disharmonien und auch ihrer Entstehung entgegen, denn Disharmonien gehen Befindlichkeitsstörungen und Erkrankungen voraus.

Gewerbetätigkeit mit Gesundheitsbezug

Im Verständnis des Gesundheitsministeriums handelt es sich bei Gesundheitsberufen um Tätigkeiten im Rahmen der Gesundheitsversorgung, die unmittelbar am bzw. unmittelbar oder mittelbar für den Menschen zum Zwecke der Förderung, Erhaltung, Wiederherstellung oder Verbesserung der Gesundheit im ganzheitlichen Sinn und in allen Phasen des Lebens erbracht werden.

 

Shiatsu ist per Definition eine reglementierte Gewerbetätigkeit mit Gesundheitsbezug, die eine „Schnittstelle zur menschlichen Gesundheit aufweist bzw. direkt Tätigkeiten am Menschen durchführt“ (Susanne Weiss, Bundesministerium für Gesundheit Abt. II/A/3 117: Aspekte der rechtlichen Situation der Berufsausübung im Bereich komplementärmedizinischer Methoden.

 

„Im Gewerbe“, so Susanne Weiss, „werden komplementäre Methoden [wie Shiatsu] an gesunden Menschen zur Verbesserung des Wohlbefindens, zur Förderung der Gesundheit oder im Bereich Wellness eingesetzt“.

Voraussetzungen für das Dachverbands-Diplom "Qualified Shiatsu Practitioner" (QSP)

 Die Voraussetzung für das ÖDS-Diplom ist die Erfüllung der Qualifikation "Qualified Shiatsu Practitioner" mit einer Abschlussprüfung des ÖDS.

Curriculum des Dachverbandes zum Qualified Shiatsu Practitioner (QSP)

Die gesamte Ausbildung erstreckt sich über drei Jahre und umfasst mindestens 1.037 Stunden.

Richtlinie der ÖDS-Ausbildung

 

 

Mindeststunden

Anmerkungen

Fachtheoretische Ausbildung

120

 

  • Allgemeine Theorie (Verständnis von Ki, Yin und Yang, Fünf Elemente, Grundbegriffe der Traditionellen Fernöstlichen Medizin uä. mehr)

40

 

  • Spezielle Shiatsu-Theorie (Meridiane, Lokalisation und Indikationen von mindestens 100 Punkten, verbotene Punkte, spezielle Punkte, Umgang mit Schwierigkeiten in Shiatsu-Sitzungen uä. mehr)

40

 

Grundlagen aus medizinischen Disziplinen

155

 

  • Medizinisches Grundwissen Anatomie, Physiologie, Kontraindikationen

60

 

  • Hygiene

15

 

  • Erste Hilfe

30

 

  • Pathologie

50

 

Fachpraktische Ausbildung

395

 

  • Behandlungstechniken (Arbeit aus dem Hara, unterschiedliche Druck- und Shiatsu-Techniken, Arbeit mit den klassischen Meridianen und/oder dem Meridiansystem nach Masunaga, Sedieren und Tonisieren, Meridiandehnungen uä. mehr)

180

 

  • Energetische Einschätzung des Behandlungsaufbaus (Bo Shin, Bun Shin, Mon Shin, Setsu Shin, Harakontrolle, Rückenkontrolle, Meridiankontrolle uä. mehr)

115

 

  • Persönlichkeitsentwicklung und Schulung der Wahrnehmung (Schulung von Selbstreflexion und Wahrnehmung, Persönlichkeitsentwicklung im Sinne der Shiatsu-Begegnung, begleitende Gesprächsführung, ethische Grundlagen uä. mehr)

100

 

Praxis

255

 

  • Selbsterfahrung (Eigensitzungen)

15

10 Sitzungen davon bei einem*einer Shiatsu-Praktiker*in mit ÖDS-Diplom (um den „Shiatsu-Prozess“ zu erfahren) und 5 weitere von möglichst unterschiedlichen Praktiker*innen (um unterschiedliche Zugänge zu erfahren)

  • Shiatsu-Sitzungen unter Supervision (Protokolle)

225

150 Sitzungen plus jeweils 30 Minuten für die Protokollierung

  • Fallstudien

15

3 Fallstudien (basierend auf den protokollierten Sitzungen)

Berufliche, rechtliche, ethische und unternehmerische Grundlagen

32

 

  • Berufsrechtliche & ethische Grundlagen

16

 

  • Unternehmerische Grundlagen

16

Regelung für den Entfall des Kurses

Facharbeit

80

 

 

TOTAL

 

1.037