Was brauche ich für den erfolgreichen Abschluss?
Für den Erwerb der QSP-Qualifikation benötigt man:
- Die Erfüllung des QSP-Curriculums
- Die erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung
Ein Mindestalter von 21 Jahren ist Voraussetzung.
Was erhalte ich mit dem erfolgreichen Abschluss?
Mit dem erfolgreichen Abschluss der QSP-Ausbildung erhalte ich:
- das QSP-Diplom des ÖDS mit der NQR-Stufe VI
- die Bestätigung für die Gewerbebehörde*
* Hinweis: Die Ausübung des Massage-Gewerbes eingeschränkt auf Shiatsu ist nicht an den QSP gebunden. Der QSP-Abschluss erfüllt alle Kriterien für die gewerbliche Ausübung, rechtlich gesehen ist das Ausbildungsprofil der Massage-Verordnung bindend.
Was beinhaltet die Abschlussprüfung?
Die Abschlussprüfung besteht aus zwei Teilen, die getrennt voneinander bewertet werden: die praktische Prüfung und das Fachgespräch.
Wege zur Abschlussprüfung zum Erwerb der ÖDS-Qualifikation „Qualified Shiatsu Practitioner“
Wie hoch ist die Prüfungsgebühr?
- Für ÖDS-Mitglieder (seit mind. 2 Jahren) kostenlos
- Für alle anderen € 152
Hinweis: Erste Hilfe- und Hygiene-Kurse dürfen zum Abschluss der Ausbildung nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.
Hinweis: Falls kein regulärer Abschluss an einer vom ÖDS anerkannten Schule vorliegt, gelten besondere Regelungen.
Vom ÖDS anerkannte Shiatsu-Schulen
- Abschlussprüfungen an vom Dachverband anerkannten Schulen (Certified School) werden nur dann anerkannt, wenn die Prüfung zumindest drei Monate vor dem Prüfungstermin angemeldet wurde und durch eine autorisierte Beisitzer*in aus der vom Dachverband geführten Liste bestätigt wird. Die Bestätigung (oder Ablehnung) des Prüfungsbeisitzes durch den Vorstand erfolgt spätestens einen Monat vor der Prüfung.
- Bei Prüfungen an vom Dachverband anerkannten Schulen (Certified School) ist die Rolle der Beisitzer*in (Nebenprüfer*in) eher die einer Beobachter*in, die für die Korrektheit der Prüfung garantiert. Erforderlich ist, dass sich die Beisitzer*in von jedem Prüfling einen ausreichenden Eindruck über ihr*sein Können und Wissen machen kann. Und soweit es für die Feststellung der Fähigkeiten des Prüflings erforderlich ist, kann die Beisitzer*in auch eigene Fragen einbringen.
- Auch für die Anerkennung von Teilprüfungen (Wiederholungen von Teilbereichen der Abschlussprüfung) ist die Bestätigung durch eine Beisitzer*in des Dachverbandes erforderlich.
- Schüler*innen, die zumindest zwei Jahre Mitglied im Österreichischen Dachverband für Shiatsu waren, entstehen durch den Prüfungsbeisitz keine Kosten und auch das Dachverbands-Diplom ist – bei bestandener Prüfung – ein kostenloses Service für seine Mitglieder.
- Schüler*innen jedoch, die nicht zumindest zwei Jahre Mitglied des Dachverbandes waren, werden € 152 als Unkostenbeitrag für den Prüfungsbeisitz verrechnet (die Gebühr für das Dachverbands-Diplom ist – bei bestandener Prüfung – in diesem Unkostenbeitrag inkludiert).
Vom ÖDS nicht anerkannte Shiatsu-Schulen
- Kommissionelle Prüfungen werden von drei Prüfer*innen aus der vom Dachverband geführten Liste abgehalten. Den Vorsitz der Prüfung führt eine Hauptprüfer*in. Die weiteren zwei Prüfer*innen können Haupt- oder Nebenprüfer*innen sein. Bei kommissionellen Prüfungen an einer nicht anerkannten Schule („Shiatsu-Schule im Beobachtungsstatus“) ist üblicherweise der*die Ausbildungsleiter*in dieser Schule eine*einer der beiden Nebenprüfer*innen.
- In kommissionellen Prüfungen trägt die Hauptprüfer*in die Verantwortung für den Prüfungsprozess. Die Nebenprüfer*innen decken wichtige Bereiche der Prüfung ab, die im Vorhinein vom Prüfungsteam festgelegt werden.
- Für kommissionelle Prüfungen an nicht anerkannten Shiatsu-Schulen werden der Schule für einen Halbtag € 315 und für einen ganzen Tag € 420 in Rechnung gestellt.
- Schüler*innen, die zumindest zwei Jahre Mitglied im Österreichischen Dachverband für Shiatsu waren, entstehen durch den Prüfungsbeisitz keine Kosten und auch das Dachverbands-Diplom ist – bei bestandener Prüfung – ein kostenloses Service für seine Mitglieder.
- Schüler*innen jedoch, die nicht zumindest zwei Jahre Mitglied des Dachverbandes waren, werden € 152 als Unkostenbeitrag für den Prüfungsbeisitz verrechnet (die Gebühr für das Dachverbands-Diplom ist – bei bestandener Prüfung – in diesem Unkostenbeitrag inkludiert).
- Die Prüfungsregelung des Österreichischen Dachverbandes für Shiatsu unterscheidet zwischen Hauptprüfer*innen und Nebenprüfer*innen (Beisitzer*innen).
- Hauptprüfer*innen sind vom Dachverband anerkannte Shiatsu-Schulleiter*innen (qualified senior teacher), die berechtigt sind, an vom Dachverband anerkannten Shiatsu-Schulen (certified school) wie auch bei kommissionellen Prüfungen hauptverantwortlich zu prüfen.
- Nebenprüfer*innen (Beisitzer*innen) sind vom Dachverband anerkannte Shiatsu-Lehrer*innen (qualified teacher), die berechtigt sind, an vom Dachverband anerkannten Shiatsu-Schulen (certified school) wie auch bei kommissionellen Prüfungen mit eingeschränkter Kompetenz und Verantwortung zu prüfen.
- Kommissionelle Prüfungen werden von drei Prüfer*innen abgehalten. Den Vorsitz der Prüfung führt eine Hauptprüfer*in. Die weiteren zwei Prüfer*innen können Haupt- und/oder Nebenprüfer*innen sein. Bei kommissionellen Prüfungen an einer nicht vom Dachverband anerkannten Schule („Shiatsu-Schule im Beobachtungsstatus“) ist üblicherweise der*die Ausbildungsleiter*in dieser Schule eine*einer der beiden Nebenprüfer*innen.
- In kommissionellen Prüfungen trägt die HauptprüferIn die Verantwortung für den Prüfungsprozess. Die Nebenprüfer*innen decken wichtige Bereiche der Prüfung ab, die im Vorhinein vom Prüfungsteam festgelegt werden.
- Bei Prüfungen an vom Dachverband anerkannten Schulen (certified school) ist die Rolle der Beisitzer*in (Nebenprüfer*in) eher die einer Beobachter*in, die für die Korrektheit der Prüfung garantiert. Erforderlich ist, dass sich die Beisitzer*in von jedem Prüfling einen ausreichenden Eindruck über ihr*sein Können und Wissen machen kann. Und soweit es für die Feststellung der Fähigkeiten des Prüflings erforderlich ist, kann die Beisitzer*in auch eigene Fragen einbringen.
- Abschlussprüfungen an Schulen werden nur dann anerkannt, wenn die Prüfung zumindest drei Monate vor dem Prüfungstermin angemeldet wurde und durch eine vom Dachverband autorisierte Beisitzer*in bestätigt wird.
- Auch für die Anerkennung von Teilprüfungen (Wiederholungen von Teilbereichen der Abschlussprüfung) ist die Bestätigung durch eine Beisitzer*in des Dachverbandes erforderlich.
- Die Bestätigung (oder Ablehnung) des Prüfungsbeisitzes durch den Vorstand erfolgt spätestens einen Monat vor der Prüfung.
- Informationen zum Prüfungsbeisitz